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Gesprächskompetenz

Unsere Wahr­neh­mung jeder Situa­tion, auch die eines Gesprächs, ist sub­jek­tiv. Wir neh­men den größten Teil an Infor­ma­tio­nen unbe­wusst war. Dieses Unbe­wusste kann zu mas­si­ven Beob­ach­tungs- und Beur­tei­lungs­feh­lern führen. Diese Feh­ler lassen sich am bes­ten ver­mei­den, wenn wir uns auto­ma­tisch ablau­fende Pro­zesse ver­ge­gen­wär­tigen.
Fehlerquellen sind z. B. die Macht des ers­ten Ein­drucks, sich schein­bar von selbst bestäti­gende Vor­ur­teile oder der Schluss von einem vor­han­de­nen Merk­mal auf andere posi­tive Eigen­schaf­ten, die nicht überprüft wur­den.

Die eigene Stim­mung und die Umge­bung bei der Bewer­tung eines Kan­di­da­ten darf nicht unter­schätzt wer­den. Haben Sie meh­rere Bewer­ber an einem Tag ein­ge­la­den, dann beden­ken Sie, dass die Rei­hen­folge Ihre Wahl ver­zer­ren kann. Diesen Effek­ten kann man mit geziel­ten Stra­te­gien vor­beu­gen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist unsere Kör­per­sprache. Für Ihre Deu­tung ist der Gesamtein­druck ent­schei­dend. Sie soll­ten erst dann Schlüsse zie­hen, wenn meh­rere Signale in eine Rich­tung gehen.

Aktiv Zuhören

Für Sie wich­tige und wert­volle Infor­ma­tio­nen erlan­gen Sie durch akti­ves Zuhören. Dabei ist es wich­tig sich auf 2 Ebe­nen wahr­zu­neh­men. Die erste Ebene rich­tet sich auf den tatsäch­lichen Inhalt des Gesag­ten aus. Die zweite Ebene nimmt die dabei geäußerten Gefühle des Gegenübers ins Blick­feld. Beim akti­ven Zuhören ver­set­zen Sie sich ei­nen Moment in die Sicht Ihres Gespräch­s­partners.

Gesten wie Nicken und Blick­kon­takt die­nen dem Zuhören. Während des Gesprächs ist eine offene, ent­spannte Kör­per­haltung gewinn­brin­gend. Wiederholungen mit eige­nen Wor­ten und dar­aus resul­tie­rende Fra­gen fördern die offene Gespräch­sat­mosphäre.

Wer fragt, der führt das Gespräch. Ein ganz­heit­li­ches Bild erhal­ten Sie, wenn Sie Ihrem Gespräch­s­partner Fra­gen zu Situa­tio­nen, Ver­hal­ten, Den­ken, Fühlen und Ergeb­nissen stel­len. Erst Stärken, dann Schwächen Ihres Gegenübers erfra­gen, gibt ihm Sicher­heit.

Nicht jede Frage ist auch zulässig. An die­ser Stelle sei wie­der auf das Gesetz zur All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lung ver­wie­sen. Gestellt wer­den dürfen alle Fra­gen, die der Prüfung die­nen, ob der Kan­di­dat die gestell­ten Anfor­de­run­gen erfüllt.