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Beurteilung und Aus­wer­tung von Zeug­nissen

Zeugnisse sind nicht immer ein­fach zu ent­schlüsseln.

Bei Ihnen ein­ge­hende Bewer­bun­gen können Sie in drei Arten unter­schei­den. In einem ein­fa­chen Zeug­nis sind nur ein­fa­che Daten des Beschäf­ti­gungs­ver­hältnisses auf­geführt. Im Gegen­satz dazu fin­den Sie in qua­li­fi­zier­ten Zeug­nissen oder Zwi­schen­zeug­nissen auch Anga­ben zur Tätigkeit, zum Unter­neh­men, zur Leis­tung und zum Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers.

Die Aus­sa­ge­kraft von Zeug­nissen ist unter­schied­lich. Bei jun­gen Bewer­bern zählt das Schul­zeug­nis. Hierbei soll­ten Sie jedoch auch in Betracht zie­hen, dass diese durch Umwelt­fak­to­ren ver­zerrt sein können. Für Sie ist es inter­essant die Fächerwahl eines Bewer­bers anzu­se­hen. Ist die Aus­wahl der Fächer schlüssig? Wie sind die Noten in den Fleißfächern? Wählte Ihr Bewer­ber viel­leicht sogar den zwei­ten Bil­dungs­weg?

Ist Ihr Bewer­ber älter, erhal­ten Arbeits­zeug­nisse das größere Gewicht. Bedenken Sie, dass Arbeits­zeug­nisse immer wahr­heits­ge­treu und objek­tiv, aber wohl­wol­lend for­mu­liert sind. Sie erhal­ten viele Infor­ma­tio­nen durch ver­klau­su­lierte For­mu­lie­run­gen, die Rei­hen­folge von Aus­sa­gen und auch durch das Weg­lassen von Infor­ma­tio­nen erfah­ren Sie viel. Achten Sie auch auf aktive oder pas­sive Sätze. Sie sagen viel aus. Ein Ver­gleich von Zeug­nissen ver­schie­de­ner Arbeit­ge­ber hilft Ihnen ebenso bei einer Urteils­fin­dung.

Verwenden Sie unser aus­führliches Aus­wer­tungs­for­mu­lar für Zeug­nisse (PDF-Download)!