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Der Ein­gang der Bewer­bungs­un­ter­la­gen

Nach dem Ein­gang der Bewer­bungs­un­ter­la­gen liegt es an Ihnen, das posi­tive Image Ihres Unter­neh­mens zu fördern.

Behandeln Sie die Bewer­ber respekt­voll: Sen­den Sie eine Emp­fangs­bestätigung oder, wenn Sie sicher sind, dass ein Bewer­ber unge­eig­net ist, die kom­plet­ten Unter­la­gen mit einem Schrei­ben zurück.

Seien Sie auch auf tele­fo­ni­sche Fra­gen der Bewer­ber vor­be­rei­tet. Am bes­ten pro­to­kol­lie­ren Sie die ein­ge­hen­den Anrufe.

Allgemein müssen die Bewer­bungs­un­ter­la­gen ver­trau­lich behan­delt wer­den. Weder dürfen die Unter­la­gen an am Aus­wahl­pro­zess unbe­tei­ligte Dritte wei­ter­ge­reicht, noch dürfen Kopien ohne Geneh­mi­gung der Bewer­ber erstellt wer­den.

Wenn Sie die Unter­la­gen ein­zel­ner Bewer­ber nicht mehr benötigen, dann soll­ten Sie diese zeit­nah mit einem Absa­ge­brief zurücksenden.